Hilde, Vermieter will fristlose Kündigung nicht akzeptieren
vom 15.8.2010
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Koch / Nürnberg
Die uneingeschränkte Nutzung der angemieteten Terrasse kann von Ihnen nicht gewährleitet werden, da die nachträglich gebaute und nicht vereinbarte Pferdekoppel, welche unter anderen auch für Viehhaltung genutzt wird, den Gebrauch der Terrasse unmöglich macht. ... Bei mir im Mietvertag steht eindeutig das ich eine Terrasse mit miete.