Nach dem ich die Firma wiederholt gebeten habe, mir einen Beweis für den Jahresaboabschluss vorzulegen, habe ich folgendes als Antwort erhalten: "Die Buchung wurde beleglos geschlossen, wie bei allen Online-Geschäften üblich und anerkannt." Bzgl Beweislast für einen Aboabschluss gab die Firma an dass "der Vertrag ohne Unterschrift spätestens ab dem Zeitpunkt geschlossen, ab dem eine Leistung in Anspruch genommen wird.". ... Meine Frage daher ist: Selbst wenn die Firma Recht hat dass der Vertrag durch die Annahme der Leistung zustande gekommen ist, ist die Zahlungsforderung bereits verjährt, da seit 2007 keine Leistung mehr in Anspruch genommen wurde (das Jahresabo lief aber bis 2013, ohne mein Wissen, weiter)?