ALG 2 und GKV
beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Sollten Sie nicht die vollen 12 Kalendermonate ALG 2 in Anspruch nehmen, ist trotzdem eine Weiterführung Ihrer Mitgliedschaft in der GKV gemäß § 5 Abs.1 Nr.13 SGB V möglich. ... Da ich allerdings nicht ganz sicher bin, ob die Auskunft der GKV auch tatsächlich richtig ist, bitte ich Sie um eine kurze Stellungnahme, ob die Aussage zu 2. speziell für mich zutrifft u. so auch richtig ist.