Im Jahr 2003 wurde ich unter Anwendung eines Sozialplans "degradiert" Der Wortlaut des Arbeitgebers ist wie folgt: Vertragsänderung In Abänderung Ihres derzeit gültigen Arbeitsvertrages wird mit Ihnen folgendes vereinbart: ....Als Ausgleich für die Ihnen zukünftig entgehenden Gehaltszahlungen erhalten Sie in Anwendung des Sozialplans eine Abfindung in Höhe von xxx.xxx Euro. ( Diese Abfindung bezieht sich auf 5 Jahre) Die Abfindung wurde im Januar 2004 einmalig gezahlt und beträgt ca. 2 Jahresgehälter = Zusammenballung von Einkünften ??? Das Finanzamt lehnt eine verminderte Besteuerung dieser Abfindung ab, mit der Begründung: " Eine Entschädigung im Sinne der § 24 Nr. 1a, §34 Abs. 1 und 2 EstG setzt voraus, dass das zugrunde liegende Arbeitsverhältnis beendet wird ( vgl. BFH, BStBI II 2002, 181) Da aber bereits meine Prämien für mehrere Jahre zu einem niedrigeren Steuersatz abgerechnet werden, verstehe ich nicht, dass die Abfindung für mehrere Jahre voll versteuert werden soll.