Arbeitsrechtlich bestand im (alten) Unternehmen im Arbeitsvertrag eine Wettbewerbsklausel, die jedoch vor längerer Zeit unzweifelhaft gekündigt wurde. In der Gesellschaftervereinbarung ist u.a. folgendes geregelt: a) die Anteile gehen bei betriebsbedingter Kündigung an den Investor b) eine entsprechend deutlich verringerte Beteiligung am Verkaufserlös c) ein Wettbewerbsverbot, auch nach dem Ausscheiden aus der Gesellschaft (2 Jahre) - jedoch ohne eine Entschädigungsvereinbarung Folgende Fragen: 1) Ist das nachvertragliche Wettbewerbsverbot (als ehemaliger Gesellschafter) unter Berücksichtigung der Stellung (Leitender Angestellter, geringe Beteiligung) rechtlich o.k., strittig oder ungültig? ... (Im Rahmen des arbeitsgerichtlichen Gütetermins bzw. der Abfindungsvereinbarungen oder separat) Zusatzfrage: Ergibt sich durch eine möglicherweise ungerechtfertigte Kündigung ein Schadensersatzanspruch hinsichtlich des verlorenen Gesellschafterstatus und des damit entgangenen Erlösanteiles im Falle des Verkaufes der Gesellschaft?