Stillhalteerklärung im Erbbaurecht und Alternativen
beantwortet von
Rechtsanwalt Heiko Tautorus / Dresden
Zur Absicherung soll der Grundstückseigentümer eine Stillhalteerklärung mit folgender Formulierung unterschreiben: "Ich verpflichte mich hiermit, im Falle der Zwangsversteigerung des vorstehend genannten Erbbaurechts unsere oben bezeichneten Rechte, die der Grundschuld der Sparkasse im Range vorgehen, zugunsten der Sparkasse bzw. eines kreditwürdigen Dritten als Ersteher auf deren Verlangen bestehen zu lassen."