Mietrecht: Bad - verdeckter Mangel (Rohrsenkung) + Fliesenverlegung nach Behebung
Unsere Fragen: 1. ) Haben wir eine Möglichkeit (wenn ja, welche), dem Vermieter die Kosten für die jetzige Reinigung und TV-Inspektion nachträglich ganz oder teilweise aufzuerlegen, da der Mangel ausschließlich dem Vermieter zufällt?