Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
1) Müssen wir die Kosten für Reparatur bzw. Neuanschaffung tragen wenn die Elektrogeräte trotz sachgemäßem Umgang und Pflege kaputt gehen?
Die Küche an sich ist also auch Mietgegenstand. Wenn sich hier Reparaturbedarf ergibt, muss der Vermieter einspringen.
Die Elektrogeräte werden hier getrennt von der Küche behandelt und werden kostenlos gestellt.
Hier muss man dann davon ausgehen, dass es sich um eine Leihe nach §§ 598 ff. BGB
handelt.
Nach § 601 BGB
hat der Entleiher die Kosten der Erhaltung der Sache zu tragen.
Daher haben Sie sich also um die Elektrogeräte zu kümmern.
Nur wenn diese bereits bei der Übergabe mangelhaft waren, haftet der Verleiher, also der Vermieter.
Sie haben allerdings die normale Abnutzung nicht zu vertreten. Nur wenn die Geräte schlecht behandelt werden, müssen Sie dafür einstehen.
2) Wie kann man einen sachgemäßen Umgang ggf. beweisen (falls eine mutwillige Beschädigung nicht offensichtlich ist)? Muss man das überhaupt beweisen?
Sie müssen nicht den sachgemäßen Umgang beweisen. Im Zweifelsfall muss der Vermieter den unsachgemäßen Verbrauch beweisen.
Wenn es zum Streit kommt, wird sich der Vermieter an Sie wenden und Ersatz fordern. Dann muss er auch beweisen, dass Sie die Sachen unsachgemäß behandelt haben.
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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