Veräußerungsgewinn / Immobilie
vom 18.1.2009
50 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Folgender Sachverhalt: Ich habe eine Immobile mit einem entsprechenden Kredit günstig erworben welche beim Kauf mit einem bestehenden Kredit zusammengeführt wurde und gemeinsam als Grundschuld eingetragen wurde. ... Das Finanzamt ist der Meinung, dass hierbei nur der Kaufpreis zählt und die Spanne zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis mit ca. 30% zu versteuern sei, obwohl ich keinen Gewinn beim Verkauf erzielt habe weil der Verkaufspreis zur Löschung der Grundschuld gedient hat. Hinweis: Ich hätte die Immobilie nicht ohne Zusammenlegung der Kredite kaufen können.