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5.769 Ergebnisse für arbeitsvertrag arbeitnehmer

Urlaubsabgeltung nach Auflösungsvertrag
vom 13.1.2009 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte,r, RA, im Jahr 2008 war ich 8 Monate (bis z. 5.1.2009)krankgeschrieben.Bei dem AG war ich seit 8 1/2 Jahren beschäftigt. Aus gesundheitlichen Gründen(Schichtdienst) konnte ich diese Arbeit nicht fortführen.Da ich nicht kündigen wollte, und der AG auch nicht, haben wir uns -ohne Verhandlung - auf einen Auflösungsvertrag geeinigt, der im Oktober von beiden Seiten unterschrieben wurde. 1.Das Arbeitsverhältnis endet auf Veranlassung des Arbeitgebers aus betriebsbedingter Kündigung fristgerecht zum 31.12.2008. 2.Die Arbeitnehmerin hat die Möglichkeit vorzeitig auf eigenen Wunsch aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden. 3.An die Arbeitnehmerin wird eine Abfindung in Höhe von € 5.000,00 brutto gezahlt. 4.Die Arbeitnehmerin erhält ein qualifiziertes wohlwollendes Zeugnis. Daraufhin erinnerte ich den AG schriftlich an den für 2008 noch bestehenden Urlaubsanspruch von 30 AT und bat um Abgeltung oder Abrechnung.
Abmahnung erhalten obwohl andere nur Ermahnung bekommen
vom 10.5.2006 15 € Historischer Preis
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Also: ich arbeite in einen Zulieferbetrieb für Autoteile.Durch einige Reklamationen von unseren Kunden ist es jetzt soweit gekommen, daß wir bei nochmaligen Reklamationen eine Firma ins Haus geschickt bekommen, die unsere Lieferungen an einen bestimmten Kunden dann kostenpflichtig überprüft.Aus diesem Grund wird jetzt alles was an diesen Kunde geht, verschärft überprüft. Nun fertige ich auch Teile für besagten Kunden.Der Kunde wird beliefert in Palettenform auf denen sich 30 Teile befinden.Nun ist mir diese Woche zum ersten Mal passiert, daß ich ein Teil in der oberen Lage vergessen habe. Die Palette wurde noch im Betrieb gefunden und mir wurde gestern mitgeteilt, daß ich durch diesen Fehler eine Abmahnung erhalte.Angemerkt sei, daß vor 3 Wochen etliche Mitarbeiter eine schriftliche Verwarnung bekommen haben, wegen Vergessens von einen Teil an denselben Kunden.Ich verstehe jetzt nicht, warum ich gleich eine Abmahnung bekommen soll,( bin immer pflichtbewußt) und die anderen haben "nur" eine schriftliche Verwarnung bekommen.
Vom Arbeitgeber betrogen - Schwarzarbeit - Anzeige sinnvoll ?
vom 24.1.2014 58 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Folgender Sachverhalt: Meine Freundin ist Polin, hat aber gute deutsche Sprachkenntnisse. Seit September 2013 ist sie in Deutschland und hatte direkt eine Vollzeitbeschäftigung, bei der sie auch sozialversichert und angemeldet war. Zum 31.10.2013 endete das Arbeitsverhältnis.
Kündigungsfrist in Probezeit bei aufeinanderfolgenden Beschäftigungen (TV-H)
vom 30.3.2020 für 40 €
Im aktuellen Arbeitsvertrag (dem ab 01.01.2020) ist ebenfalls eine Probezeit von 6 Monaten vermerkt. ... Nun habe ich aber im TV-Hessen (TV-H), Tarifvertrag zur Überleitung (TVÜ-H) und ergänzende Tarifverträge unter Abschnitt 5 § 30 Befristete Arbeitsverträge (5) als Protokollerklärung zu § 30 Absatz 5 gelesen: „Bei mehreren aneinandergereihten Arbeitsverhältnissen führen weitere vereinbarte Probezeiten nicht zu einer Verkürzung der Kündigungsfrist".
Schein- oder arbeitnehmerähnlich selbstständig?
vom 7.7.2010 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Einen Arbeitsvertrag gibt ebenfalls nicht. ... Mein Schwerpunkt was die Arbeitszeit anbetrifft, liegt mit etwa 65 % bei Tätigkeit 1. ## Meine Einschätzung Sollten beide Tätigkeiten getrennt von einander bewertet werden, dürfte die Lage relativ klar sein: Tätigkeit 1 ist eine arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit, da ich keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftige und nur für einen Auftraggeber tätig bin.
Sonderurlaubstage als mündliches Zugeständnis - gültig?
vom 22.3.2012 50 € Historischer Preis
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Ab Juni 2011 habe ich einem Außendiensteinsatz zugestimmt, der mich an ca 60-80% der Tage im Monat 650 km von meinem vertraglich geregelten Arbeitsort zum Einsatz brachte. Um den Einsatz auch wirtschaftlich sinnvoll zu gestalten und auch mir unnötige Fahrzeit zu ersparen, die zur Nichterfüllung meiner Aufgaben hätte führen können (der Montag und Freitag wären als Arbeitstage verloren gewesen), habe ich die Bedingung gestellt, an Wochenenden nach Bedarf und vorheriger Absprache arbeiten zu können und diese Mehrarbeit dann zu einem späteren Zeitpunkt als Sonderurlaub vergütet zu bekommen. Im Gegenzug dazu habe ich mich bereit erklärt, auch eine längere Zeit am Stück im Außendienst tätig zu sein.