Wir haben Frau P. einen Satz Wohnungsschlüssel gegen Unterschrift bereits heute überlassen, damit die Handwerker für den vorgesehenen neuen Fliesespiegel bereits in die Wohnung gelangen. ... Der Mieter hat auch nachweislich entstehenden Mietausfall und die zur Beweissicherung und Ermittlung des Schadens notwendigen Kosten für ein Sachverständigengutachten zu ersetzen. 4. Der Mieter trägt die Kosten der Reperaturen der Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, der Heiz- und Kocheinrichtung sowie der Fenster- und Türverschlüsse, soweit die Kosten der einzelnen Reperatur 80,-- € und der dem Mieter dadurch in den letzen 12 Monaten entstehende Aufwand 160,-- €, höchtstens jedoch 8% der jeweiligen Jahres-Nettomiete nicht übersteigen. 5.