ist Arbeitszimmer im EFH als Sonderbetriebsvermögen zu bilanzieren?
A + B betreiben nebenher eine kleine WEG-Verwaltung (zunächst als GbR, später aufgrund eines bekannt gewordenen BGH-Urteils vom 26.1.2006, wonach eine GbR kein WEG-Verwalter sein darf, Umwandlung in eine OHG mit je 50% Anteilen von A + B ). Die Gesellschafter A und B dürfen gemäß notariellem OHG Vertrag Rechtsgeschäfte mit sich selbst vornehmen. ... Arbeitszimmer (8,8% der Gesamtwohnfläche) in dem A + B zu je 1/2 Anteil gehörenden in 2010 erworbenen EFH - Wert der Immobilie ca.