Es wurde eine Vereinbarung unterschrieben, in der ich mich bereit erkläre die Hälfte der geschuldeten Kredite, sowie der Zinsen zu zahlen (52.000 € gesamtschuldnerisch, respektive 26.000 € ich alleine), wenn ich meine getrenntlebende Ehefrau im Innenverhältnis von den Rückforderungen aus §426 BGB freistelle. ... Ich wurde ja nicht gesamtschuldnerisch in Anspruch genommen, wenn ich sie befreien würde. ... Am Ende des Vertrages den ich und meine Schwiegereltern unterschrieben haben findet sich folgender Satz: "Die Parteien sind sich darüber einig, dass mit Erfüllung dieses Vertrages und dem Nachweis des Schuldners bezüglich des wirksamen Verzichts der Inanspruchnahme von Frau .... als Gesamtschuldnerin gem. § 426 BGB, alle gegenseitigen Ansprüche aus den vorstehend ausgewiesenen Darlehensverträgen erledigt sind."