Entziehung Erbrecht nach §§ 2339
vom 25.1.2009
55 €
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Lebensgefährtin verwendet Kreditkarte und Geheimnummer eines Verstorbenen. Den Kindern des Verstorbenen teilt Sie mit, es sei kein Nachlaß sondern nur Schulden vorhanden. Um die Schulden nicht tragen zu müssen, schlagen die Kinder das Erbe per Notar aus.