Vertrag Arbeitgeber/Arbeitnehmer
vom 29.9.2014
48 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Johannes Kromer / Neckartenzlingen
Die Überlassung eines Dienstfahrzeugs auch zur privaten Nutzung ist Gegenstand eines gesonderten Vertrages. 4.Den Anspruch auf Gehalt oder sonstige Vergütung darf die Arbeitnehmerin nur mit Zustimmung des Arbeitgebers abtreten oder verpfänden. § 4 Urlaub 1.Der Urlaubsanspruch setzt sich zusammen aus dem gesetzlichen Mindesturlaub und zusätzlichem Urlaub. ... Die Feststellung von Rechten nach anderen Schutzgesetzen, z.B. dem Mutterschutzgesetz, ist dem Arbeitgeber ebenfalls unverzüglich bekanntzugeben. 2.Vor Aufnahme der Arbeit nach einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Wochen ist die Arbeitnehmerin verpflichtet, das Ende der Arbeitsunfähigkeit auf Verlagen des Arbeitgebers durch Bescheinigung des Arztes oder der Krankenkasse nachzuweisen; die Kosten der Bescheinigung trägt der Arbeitgeber. § 8 Fortzahlung des Arbeitsentgelts 1.Die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Fall eigener Erkrankung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. 2.Im Übrigen besteht Anspruch auf Entgelt nur für tatsächlich geleistete Arbeit. ... Die Übertragung dieser Rechte ist durch das monatliche Gehalt abgegolten. 2.