Wohnmobil Rücknahme bei nicht angegebenen kleinen unfallschaden
vom 3.10.2023
für 48 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Kill / Merzig
KÄUFER DES Wohnmobils (Händler ) möchte das Fahrzeug auf Grund des nicht angegebenen Unfallschaden zurück geben Wie verhält es sich, wenn vor der Rückgnahme schon andere von mir angegebene Schäden vom Käufer ( Händler ) repariert wurden. Muss ich diese Kosten als Verkäufer auch bezahlen ? Und muß ich die Rückgabe in jedem Fall annehmen oder kann lch den Schaden auf eigene Kosten reparieren lassen ?