Nachzahlungen abführen in der Wohlverhaltensphase
vom 9.11.2010
39 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Anspruch hätte das mir durch meinen früheren Arbeitgeber hier 50 % Beitragszuschuss hätte zugestanden ,diese wurde nun berechnet und es würden ca. 3500 Euro Rückzahlungen zu meinen gunsten entstehen müste ich diese Rückzahlungen an den Treuhänder abführen ,diese Beiträge habe ich ja von meinem Selbstbehalt in den Laufenden Jahren gezahlt also von geld was mir zustand ich finde keine rechtlichen Grundlagen wie man dieses Bewertet wenn ich die Nachzahlung aufteilen würde ,dann würde hier ein Monatlicher Betrag seit 2007 herauskommen von ca. 100 Euro die ich dann mehr gehabt hätte auch mit diesen 100 Euro monatlich mehr wer mein Gehalt zu gering gewesen um hier etwas abführen zu müssen .