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Firmenfahrzeug trotz Insolvenz (Wohlverhaltensperiode)

6. April 2011 19:26 |
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Insolvenzrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Holmar Köstner

Seit Mitte Februar fahre ich ein Firmenfahrzeug. Bestellung über die Firma gemäß Firmenrichtlinien. Den Richtlinien konnte ich nicht genau entnehmen, das Insolvenz ebenfalls als Gehaltspfändung zählt. Das Bestellformular musste vom Vorgesetzten und Personalabteilung/Lohnbuchhaltung unterschrieben werden. JETZT soll ich das Fahrzeug am 15.04. wieder abgeben. Die Option, ein anderes Fahrzeug zu bekommen, ist offen, wird noch geklärt, aber nicht unmöglich (nach einem Gespräch mit dem Betriebsrat). Vielleicht noch zur Info: Ich liege OHNE Firmenfahrzeug sowie MIT Firmenfahrzeug unterhalb der Pfändungsgrenze. Ist es mir gestattet, während der Insolvenz ein Firmenfahrzeug zu fahren und muß ich tatsächlich das Firmenfahrzeug abgeben? Vielen Dank

Sehr geehrte Fragestellerin,

gern beantworte ich Ihre Fragen auf der Grundlage Ihrer Angaben.

1.) Wenn die Richtlinien Ihrer Firma vorsehen, dass bei einer Gehaltspfändung das Fahrzeug zurückgegeben werden muss, dann kommen Sie nicht umhin, das Fahrzeug zurückzugeben. Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens wird der Lohn/das Gehalt gepfändet bzw. an den Insolvenzverwalter/Treuhänder in Höhe pfändbarer Beträge abgetreten. Wie Sie selbst richtig erkannt haben, gilt deshalb eine Insolvenz wie eine Lohn/Gehaltspfändung.

3.) In einem Insolvenzverfahren sind Sie verpflichtet, einer zumutbaren und möglichst gut dotierten Tätigkeit nachzugehen, um ggf. Beträge für die Insolvenzmasse zu erwirtschaften. Sie dürfen sich nicht „künstlich arm machen", z. B. durch Steuerklassenwahl oder Nutzung eines Firmenfahrzeuges, wenn diese dazu führen würde, dass kein pfändbares Gehalt übrig bliebe. Da nach Ihren Angaben mit und ohne Nutzung eines Firmenfahrzeuges kein pfändbarer Betrag übrig bleiben würde, spielt die Nutzung eines Firmenfahrzeuges insolvenzrechtlich keine Rolle. Vorausgesetzt, es ist tatsächlich so, dass auch ohne die Nutzung des Firmenfahrzeuges kein pfändbarer Betrag übrig bleiben würde.

Ich hoffe, Ihre Fragen damit klar beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 6. April 2011 | 20:44

Danke für die schnelle Antwort. Eine klitzekleine Nachfrage habe ich noch. Da ich unterhalb der Pfändungsgrenze liege (mit und ohne Fahrzeug) kann mir das Fahrzeug trotzdem wieder abgenommen werden? Seit nunmehr fast 5 Jahren befinde ich mich in der Privatinsolvenz. ... Eigentlich hätte mir, gar nicht erst ein Fahrzeug bestellt werden dürfen, da mein Arbeitgeber seit meiner Einstellung von der Insolvenz Kenntnis hat. Das Unverständliche für mich ist, daß mir im selben Atemzug ein neues anderes Fahrzeug zur Verfügung gestellt wird. Danke im Voraus.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. April 2011 | 22:07

Sehr geehrte Fragestellerin,

um diese Frage exakt beantworten zu können, müsste ich wie erwähnt die Dienstwagenregelung Ihres Arbeitgebers prüfen können. So wie Sie den Fall zunächst geschildert haben, scheint das tatsächlich so zu sein, dass das Fahrzeug zurückgegeben werden muss. In der Tat ist aber bemerkenswert, dass man Ihnen im gleichen Atemzug ein anderes Auto anbietet. Dies ist vor vor allem auch deshalb bemerkenswert, wenn tatsächlich Ihr Arbeitgeber von Anfang an gewusst haben sollte, dass Sie sich in der Insolvenz befinden und die Wohlverhaltensperiode bereits 5 Jahre dauert, wie Sie in der Nachfrage mitteilen.
Da ich hier ohne Kenntnis der Dienstwagenregelung keine klare Aussage machen kann, empfehle ich Ihnen, ggf. den Vorgang einmal vor Ort durch einen Anwalt Ihrer Wahl unter Vorlage der Dokumente prüfen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen

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