Rücktritt von privatem Kauf einer gebrauchten Küche
vom 29.12.2014
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Mauritz / Düsseldorf
Und wer hat in einem solchen Fall die Beweislast, dass ein Gerät tatsächlich einen Mangel hat? Was wenn der Nachmieter plötzlich noch weitere Mängel anführt? ... Uns wäre das nie als Mangel aufgefallen.