Krankenkassenbeitrag nachträglich
vom 24.8.2025
für 51 €
beantwortet von
Das Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit ist meiner (gesetzlichen) Krankenkasse bekannt. ... -Bescheide für 2021, 2022 und 2023 liegen der Krankenkasse vor und ich habe außerdem im Rahmen der jährlichen Datenabfrage (zur Anpassung der Krankenkassenbeiträge) dieses Einkommen stets mitgeteilt. ... Die Krankenkasse hat nun angekündigt, die Beiträge für dieses Einkommen nachträglich (ab dem 01.04.21) einzufordern (= abzubuchen).