Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
wenn Sie derzeit in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, brauchen Sie keine Beiträge auf die Leistungen der Lebensversicherungen zu zahlen. Die Auszahlungen werden der Krankenkasse vom Versicherungsunternehmen auch nicht gemeldet. Wenn Sie später als Rentner freiwillig versichert sind, brauchen Sie nur auf etwaige Einkünfte aus Kapital Beiträge zu zahlen, die Leistungen aus den Lebensversicherungen sind keine Einkünfte mehr, sondern Vermögen. Wenn Sie allerdings mit dem Kapital aus den Lebensversicherungen eine kapitalverzehrende Sofortrente vereinbaren, ist diese beitragspflihtig (Bundessozialgericht, Urteil vom 15.08.2018 - B 12 R 5/17 R
).
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
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Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 11.01.2020 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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