Kündigung eines kostenpflichtigen Internet-Accounts
vom 12.10.2010
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Mauritz / Düsseldorf
Das bedeutet, dass der Kunde oder Anbieter jeweils nach 1 Monat (somit "zum Ablauf jeden Vertragsmonats" = Kündigungstermin) eine ordentliche Kündigung vornehmen kann, wobei die Kündigung dem anderen Vertragspartner 96 Stunden vor diesem Zeitpunkt bereits zugegangen sein muss (= Kündigungsfrist). Geht die Kündigung dem anderen Vertragspartner nicht rechtzeitig zu, so erfolgt die Kündigung zum nächsten Kündigungstermin. ... Die frühestmögliche Kündigungserklärung müsste den Anbieter bis spätestens 28.01.2009 um 11:00 Uhr erreicht haben.