Lebenslanges Wohnrecht in Erbengemeinschaft
beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Winkler / Zwickau
Jetzt sollen Renovierungsmaßnahmen und der Einbau einer neuen Heizung und Küche gegen den Willen der Kinder, aber mit deren finanzieller Beteiligung durchgesetzt werden. Im Erbvertrag steht nur, dass die laufenden Kosten (Müllabfuhr, Grundsteuer, Versicherungen etc) vom Begünstigten zu tragen sind.Im Erbvertrag steht diesbezüglich, dass der Vertragsgegenstand in "bewohnbarem" Zustand durch die Eigentümer zu erhalten ist. ... Muss die Heizung erst kaputt gehen oder genügt auch eine veraltete Heizung, um die Kinder in die Pflicht zu nehmen?