ALG1 / Zumutbarkeitsregelung SGB III / Teilzeit auf Vollzeit
vom 23.11.2019
für 50 €
Das wäre in meinem Fall sogar ein fiktiver Stundenlohn unter dem künftigen gesetzlichen Mindestlohn von 9,35 € (gültig ab 2020) und würde bedeuten, dass meine Fallhöhe von ca. 16,15 € Stundenlohn auf Mindestlohn bereits in den ersten 3 Monaten legitim wäre.