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Sozialamt, Aufwandsentschädigung an AG; Binnenverhältnis AN

| 20. Juni 2015 16:25 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

ich arbeite als Haushaltshilfe bei einer behinderten Dame, die vom Sozialamt eine Aufwandsentschädigung für eine Haushaltshilfe bekommt.

Ich bekomme zur Zeit monatlich 7 € pro Stunde (das Sozialamt zahle nicht mehr Stundenlohn, so die Arbeitgeberin), insgesamt 420,-- €.

Meine Arbeitgeberin weigert sich, mich bei der Minijob-Zentale anzumelden mit der Begründung, dass sie mich nicht anzumelden brauche, weil das Geld, das sie vom Sozialamt bekommt, eine Aufwandsentschädigung sei.

Ist ihr Verhalten rechtlich in Ordnung?

Vielen Dank für Ihre Antwort!



20. Juni 2015 | 17:03

Antwort

von


(81)
Beethovenstraße 2
60325 Frankfurt
Tel: 069-348742380
Web: https://kanzlei-franz.com
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Frage möchte ich wie folgt beantworten:


Beschäftigte in privaten Haushalten haben seit 01. Januar 2015 einen Anspruch auf Zahlung von Mindestlohn. Der Mindestlohn beträgt derzeit 8,50 EUR pro Stunde. Das von Ihrer Arbeitgeberin gezahlte Gehalt ist daher zu niedrig.

Die Tatsache, dass Ihre Arbeitgeberin selbst nur 7 EUR pro Stunde erstattet bekommt, hat auf Ihren gesetzlichen Mindestlohn keinen Einfluss. Vielmehr begeht Ihre Arbeitgeberin eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von 5.000 EUR geahndet werden kann (§ 21 Abs. 1 Nr. 9 MiLoG).

Als geringfügig Beschäftigte müssen Sie bei der Minijob-Zentrale gemeldet werden. Entscheidend ist hierbei allein das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrer Arbeitgeberin. Ich möchte Ihnen daher empfehlen, die Arbeitgeberin nochmals zur Meldung aufzufordern.


Ich hoffe sehr, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben. Bei Unklarheiten stehe ich für eine Nachfrage gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen
Christian D. Franz, Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 20. Juni 2015 | 17:19

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Schnelle, gut verständliche Antwort, die meine Unsicherheit beseitigt hat. Vielen, vielen Dank, Herr Franz!

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ANTWORT VON

(81)

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