Beharrlichkeit - Bußgeldbescheid mit 1 Monat fahrverbot
vom 3.5.2010
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Martin Kämpf / München
Ich habe einen bussgeldbescheid mit 1 Monat Fahrverbot (§25 StVG) erhalten - Hinweis: Fahrverbot und erhöhte Geldbuße wegen 2 Eintragungen im Verkehrszentralregister. Eine Ahnung des erneuten Verstosses durch ein erhöhtes Bussgeld allein ist wegen der beharrlichen Pflichtverletzung nicht ausreichend) Meine "Historie" wie folgt: 30.9.2009: Geschwindigkeitsüberschreitung (bundesstrasse) um 22 km/h - 1 Punkt 26.11.2009: Geschindigkeitsüberschreitung (ausserorts) um 21km/h - 1 Punkt nun am 04.03.2010 Geschwindigkeitsüberschr um 27km/h (ausserorts = autobahn). in der "Anhörung im Bussgeldverfahren wurde von einem Regelsatz von 80EUR + 23,5 EUR und 3 Punkten ausgegangen (mit dem hinweis, dass im einzelfall (...)abgewichen wird, insbesondere bei wiederholten Verstössen.) Nun habe ich den Bussgeldbescheid zugestellt bekommen mit 160 EUR + 23,5EUR sowie einem Fahrverbot von 1 Monat (zu wählen innerhalb von 4 Monaten). ich (österreichischer Staatsbürger -> österr Führerschein) habe meinen Führerschein seit 1993 und bin ausser die obigen male nie in D/AUT "auffällig" geworden - seit 2009 habe ich meinen wohnsitz in D.