Wir haben im Normenkontrollverfahren beim BayVGH, sowie in der anschließenden Nichtzulassungsbeschwerde beim BVerwG gegen die Gemeinde bzgl. der Änderung des Bebauungsplanes für das direkt an unser Wohngrundstück (liegt im allgemeinen Wohngebiet) angrenzende Grundstück (lag bis zur Änderung und liegt nach unserem Obsiegen wieder im allgemeinen Wohngebiet) obsiegt. ... Die Gemeinde hat bereits öffentlich in der Tageszeitung erklärt, dass sie erneut für dieses Grundstück und evtl. für ein Nachbargrundstück, das jetzt Mischgebiet ist und im selben Bebauungsplan liegt, den Bebauungsplan ändern wird hin zum Sondergebiet, um dem Einkaufsmarkt die Möglichkeit zu eröffnen hier weitere Parkplätze anzulegen. ... Kenntnisnahme der Gemeinde des Bauvorhabens im Freistellungsverfahren bei Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes rechnen, wüssten wir gerne, ob wir die vorläufige Ausservollzugsetzung des Bebauungsplanes bereits vor Beschlussfassung beantragen können, da wir ansonsten zum wiederholten Male für ca. 3 Jahre dem Parken und Rangieren von LKW direkt neben unserem Wohnhaus und Terrasse auf Schotterpiste ausgesetzt sind, d.h. 3 Sommer nur Garten- und Terrassennutzung am Sonntag und möglichst immer geschlossene Fenster?