Sehr geehrter Herr, sehr geehrte Dame,
auf Grundlage der geschilderten Details erlaube ich mir, Ihre Frage wie nachfolgend summarisch zu beantworten. Bitte beachten Sie, dass bedingungsgemäß eine Erstberatung geboten wird, die eine genaue und abschließende weiterführende Beratung nicht ersetzt!
Soweit durch die Baufahrzeuge Schäden entstehen, sind Ihnen die Eigentümer zum Schadensersatz verpflichtet, da der Weg erkennbar keine Baustraße ist.
Grds. sehe ich keine Möglichkeiten, gegen die Baumaßnahme vorzugehen. Die einzige Möglichkeit wäre, gegen die begünstigende Baugenehmigung Widerspruch einzulegen. Dass dabei eine Verletzung nachbarschützender Regelungen möglich ist, halte ich eher für unwahrscheinlich, da ausreichender Nachbarschutz über die Abstandsregelung im formellen Baurecht gewährt wird. Sie sollten den genauen Sachverhalt abschließend von einem öffentlich-rechtlich versierten Kollegen vor Ort abschließend prüfen lassen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Für eine weitere Vertretung schreiben Sie mich bitte ausschließlich über die untenstehende email an, ich rufe dann gerne zurück!
Hochachtungsvoll
Rechtsanwalt Hinrichs
rahinrichs@gmx.de