Wir beziehen Hartz 4, können wir dennoch die Niderlassungserlaubniss unter einfachen Vorausetzungen nach 3 Jahren Ehe datum wäre der 01.02.15 beantragen zumal ich seit über einem Jahr krank geschrieben bin auf unbestimmte Dauer und meine Frau unser 8 wöchiges, und zwei jähriges Kind betreut derzeit nicht arbeiten kann zumal wir bzw Sie auch die normale Aufenthaltsdauer 1,2 Jahre regelmäßig verlängert bekommt? ... Gemäß <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/AufenthG/28.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 28 AufenthG: Familiennachzug zu Deutschen">§ 28 Abs. 2</a> Aufenthaltsgesetz ist dem Ausländer in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht. 28.2.1 der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/AufenthG/28.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 28 AufenthG: Familiennachzug zu Deutschen">§ 28 AufenthG</a> legt dazu fest, dass die Erteilung der Niederlassungserlaubnis zu versagen ist, wenn ein Regelversagungsgrund nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/AufenthG/5.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 5 AufenthG: Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen">§ 5 Abs. 1 AufenthG</a> vorliegt.