Einbürgerung trotz Auslandsstudiums und Erlöschen des Aufenthaltstitels?
vom 11.7.2015
120 €
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Ich habe vor kurzem einen Antrag auf eine Einbürgerung gestellt und nun wurde mir gesagt, dass ich die Einbürgerungsvoraussetzungen aus folgenden Gründen nicht erfülle: Nach § 12b StAG habe ich mich aus einem meiner Natur nach nicht vorübergehenden Grund länger als 6 Monate im Ausland aufgehalten, weswegen mir maximal 5 Jahre auf die für die Einbürgerung erforderliche Aufenthaltsdauer angerechnet werden können.