Geschäftsführender Gesellschafter - kann nicht vor 3 Jahren kündigen?
vom 2.10.2015
51 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Die Kündigung hat durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen. Der Vertrag ist jederzeit aus wichtigem Grund fristlos kündbar. ... Bedeutet dies, dass ich vor Dezember 2017 nicht aus dem Vertrag komme?