Prozesskostenvorschuss aber nicht Leistungsfähig
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Wir haben eine gemeinsame Tochter, für die auch jeden Monat Unterhalt bezahlt wird. ... Diesem wurde ein Abzug von 12,5 % gegenübergestellt von dem ihr zustehenden Unterhalt von 770. ... Soweit zwischen den Parteien im Streit ist, ob für die Berechnung des Unterhalts das bis Mitte 2008 bezogene Einkommen oder die jetzigen deutlich niedrigeren Einkünfte zugrunde zu legen sind ist dies dem Hauptsacheverfahren vorzubehalten.