ABR und Umzug
vom 24.2.2009
45 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani / Düsseldorf
Ich zahle noch Unterhalt sowohl Ehegatten- wie auch Kindesunterhalt. Vom Kindesunterhalt (307 €) hab ich für Lebensmittel die er bei mir verbraucht, immer ca. 40 € abgezogen D.h. ich habe ihn nicht nur am Wochenende, sondern auch 2 mal in der Woche.