Änderungsklage für Kindesunterhalt
vom 30.12.2011
45 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Isabelle Wachter / Offenbach
Nun zu unserern Fragen: Wir überlegen, ob wir ab dem 18. ... Eine weitere Frage lautet: Kann durch eine Vollzeitbeschäftigung des Vaters bzw. durch dessen Einkünfte eine Verringung oder ein Wegfall unserer Unterhaltszahlungen erwirkt werden und wenn ja, wie bzw. kann durch dessen nachweisliche Nicht-Bemühungen eine finanzielle Änderung eintreten?