Einbehalt der Mietkaution
Die Mietkaution wurde ohne Begründung zur Hälfte durch meine Vermieterin abgerechnet. Ende Juli 2009 wurde fristgerecht, eine von mir bewohnte Einliegerwohnung ordentlich zum 01.02.2010 durch meine Vermieterin gekündigt. Schriftlich gab mir die Vermieterin bekannt, mit einer Mitteilungsfrist von mindestens 2 Wochen, auch vorfristig das Mietverhältnis zu beenden.