Die Urkunde/Kaufvertrag vom Grundstücksverkauf, (kein „Notverkauf", liquide Mittel sowie weitere lastenfreie Immobilien und geregelte Mieteinnahmen zum Stichtag und Todesfall waren vorhanden) habe ich erst Im Jahr 05/2021, nach dem Tod von meiner Mutter 11/2020, im Nachlass gefunden. ... Es ist offensichtlich dass ein Missverhältnis zwischen dem außergewöhnlichen vorteilhaften Kaufpreis von nur €40,00 pro qm für die Stadt S. und dem damaligen, vom Nachlassgericht festgesetzten Wert von € 180,00 pro qm vorliegt. Meine Mutter hatte die Grundstücke deutlich unter Wert verkauft und dies war dem Gremium auch bewusst gewesen.