Meine Lebenspartnerin oder ich haben seit Oktober letzten Jahres den Kindesunterhalt meines Sohnes, meiner Exfreundin immer in Bar gegeben,dummerweise ohne sich das gegenzuzeichnen lassen.Vor einigen Wochen bekomme ich dann einen Brief vom Jugendamt das meine Ex im Zeitraum von Oktober bis Februar Forderungen in Höhe von 730 Euro stellt,die angeblich noch nicht beglichen sind.Desweiteren schreibt das Jugendamt sollte ich dem nicht nachkommen, werden ohne weiteren Mahnungen die Zwangsvollstreckung eingeleitet,sowie die Kindesmutter ist nicht verpflichtet mir gegenüber Rechenschaft über die Verwendung der Unterhaltsbeiträge abzulegen.Nach einen Anruf beim Jugendamt habe ich auch keine Aufstellung der Foderung bekommen,denn ich zahle 317 Euro im Monat,um zu wissen wann, was nicht bezahlt wurde.Doch nach meiner und meiner Lebenspartnerin Aufstellung habe ich sogar zuviel gezahlt(was sich allerdings im zweistelligen Betrag die Waage hält). Meine Frage ist daher soll ich diese 730 Euro zahlen,auch wenn meine Lebenspartnerin und viele Bekannte(vom erzählen) mitbekommen haben das ich meiner Exfreundin regelmäßig das Geld vorbeibringe,oder sollte man da juristisch vorgehen was mit sehr vielen Unkosten verbunden ist.Wie sehr zählen die Bekannten vor Gericht denen ich das nur erzählt habe.Hinzuzufügen wäre dann auch noch das meine Ex zu meiner Lebenspartnerin bei der letzten Bargeldübergabe, sagte "Ich habe ihn eh in der Hand"