Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Ist man gezwungen, einen Vertrag zu kündigen?
Nein. Man kann nicht dazu gezwungen werden.
2. Soll man beide Versicherungen voneinander in Kenntnis setzen?
Dazu sind SIe nach § 77 VVG
verpflichtet.
Vergleichen Sie hierzu auch § 78 VVG
. Sie sollten im eigenen Interesse beide Versicherer in Kenntnis setzen, damit diese dann entscheiden können, wer von beiden mit Ihnen weiter fortfahren möchte.
3. Benötigt man für beide Versicherer Originalrechnungen und stellt denn ein Zahnarzt zwei Originalrechnungen aus?
Diese Frage stellt sich nach der Meldung nach § 77 VVG
wahrscheinlich nicht mehr. Wenn aber beide Versicherer fortfahren, dann werden auch entsprechende Mehrfertigungen der Originalrechnungen benötigt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 17.09.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen