hallo zusammen, ich bin autohändler und habe über eine anzeige im internet ein fahrzeug von privat gekauft. (anzeige ausgedruckt und vorhanden) nach terminvereinbarung und besichtigung und probefahrt kam es dann zu dem vertrag und ich habe das fahrzeug gekauft. ich habe auch das fahrzeug schonwieder weiterverkauft, kaufvertrag ebenfalls vorhanden. natürlich mit gewinn. als ich aber bei mir im büro ankam, habe ich feststellen müssen, dass die kilometer - lt. dem vom verkaüfer mir mitgegebenen tüv und au bescheinigungen erheblich unterscheideten von dem der in der anzeige und in unserem kaufvertrag stehenden kilometerangaben. der verkäufer sagt, er wüsste von dem nichts! ... ich habe auch gelesen im forum, dass ich den verkäufer auf meinen entgangenen gewinn ebenso klagen kann... wie sind die aussichten???