Ausschlagen des Nachlasses meines Bruders
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Mein Bruder, 72 Jahre alt,keine Kinder, ist verheiratet,lebt aber seit Jahren von seiner Frau getrennt.Sie haben aber keine Gütertrennung. Meines Wissens nach bin ich im Fall des Todes meines Bruders neben seiner Frau Miterbe,da unsere Eltern bereits verstorben sind. Ich beabsichtige,nach dem Tod meines Bruders die Erbschaft auszuschlagen und das zuständige Amtsgericht entsprechend zu unterrichten.