in der zeit, wo ich gegen den bescheid rechtsmittel einlege, kann ich durch erwerbsarbeit den schaden eben nicht mindern, kann mich auch nicht auf dem Arbeitsmarkt bewerben und mich nicht bei der agentur für arbeit dem arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, sondern dieses alles erst, nachdem ein rechtskräftiges urteil am ende bestätigt, dass erwerbsfähigkeit doch ab rentenverlängerung vorliegt. ich meine, der versicherer müsste den vollen schadenersatz leisten, bis ein rechtskräftiges urteil über die rente erfolgt ist. wenn nicht, hätte ja dies zur folge, dass ich meine grundrechte als bürger gegen einen bescheid einer behörde zu widersprechen, nicht wahrnehmen könnte. ich bin auf den schadenersatz angewiesen. die rente ist unfallabhängig und das öffentliche recht sollte doch über dem zivilrecht stehen. damit müsste der versicherer doch auch das risiko für die weiterzahlung des unfallbedingten verdienstausfalles tragen, bis eben über den bescheid der drv-bund rechtskräftig entschieden wurde. denn nur durch das unfallereignis bin ich in die situation gekommen, überhaupt eine gesetzliche rente zu beantragen. sollte die versicherung tatsächlich den verdienstausfall einstellen dürfen, nachdem ich widerspruch gegen einen rentenentzug und möglicherweise klage beim sozialgericht einlege, bitte ich um Mitteilung des Urteils, aus dem ersichtlich ist, dass die versicherung den schadenersatz einstellen darf und ich somit einen verstoss gegen den § 254 bgb begangen habe. ich hoffe, den sachverhalt plausibel geschildert zu haben und bitte um eine antwort. mit freundlichen grüssen