In § 38 Abs. 1 Buchst. a TV-L ist geregelt: "Sofern [im Arbeitsvertrag] auf die Tarifgebiete Ost oder West Bezug genommen wird, gilt Folgendes: Die Regelungen für das Tarifgebiet Ost gelten für die Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet begründet worden ist und bei denen der Bezug des Arbeitsverhältnisses zu diesem Gebiet fortbesteht." ... Ist der Arbeitsvertrag, welcher im Juli 2021 gekündigt wurde, im Land Nordrhein-Westfalen zustandegekommen? Gelten die Regelungen des Tarifvertrags der Länder für das Tarifgebiet Ost, obwohl der Arbeitsvertrag im Land Nordrhein-Westfalen zustandegekommen ist?