------------------------------------------------------------------ Der Vertrag enthält folgende Klauseln zur Kaution und Renovierung: § 5 - SICHERHEITSLEISTUNG (KAUTION) § 5, Ziff.1 : Der Mieter verpflichtet sich unwiderruflich, zur Erfüllung sämtlicher Forderungen des Vermieters eine Sicherheitsleistung in Höhe von (handschriftlich: "DM 2400,- nach telefon. ... Der Mieter hat dem Vermieter den Zeitpunkt und den Umfang der letztmaligen Schönheitsreperaturen nachzuweisen. § 22, Ziff.5 : Sind nach Beendigung des Mietverhältnisses Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die der Mieter zu vertreten hat, oder führt der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses solche Arbeiten noch durch, so haftet er für den Mietausfall, die Betriebskosten und alle weiter anfallenden Schäden, die hieraus dem Vermieter entstehen.