Bruchteilsgemeinschaft - Eigenmächtiges Handeln - Nachträgliche Abrechnungen
vom 14.3.2022
für 100 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Sehr geehrte Damen und Herren, Vorgeschichte: Tochter (A) und Enkel (B) haben von den Eltern (C) der Tochter (A) im Jahr 2002 ein 3 Familienhaus inkl. ... Da nach dem Tod unter Anderem zwei der drei Wohnungen des Hauses modernisiert werden sollten haben sich A und B mündlich darauf geeinigt, dass A das verbliebene Geldvermögen von C von ca. 100.000 in den kommenden Jahren für die Instandhaltungen und Modernisierungen am Haus verwendet.