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4.598 Ergebnisse für mietvertrag erhalten

Kündigungsfrist / Renovierungspflicht?
vom 8.10.2008 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, Herr Rechtsanwalt, ich beabsichtige zum Jahresanfang 2009 meinen Mietvertrag zu kündigen. ... Erläuterung der Randbedingungen: Ich habe den Mietvertrag am 01.12.2000 unterschreiben, Mietbeginn ist laut Vertrag der 01.02.2001, in NRW. Der Mietvertrag selber ist auf 6 DIN-A4 Seiten ausgedruckt, es handelt sich optisch nicht um einen Formularmietvertrag.
Nutzungspauschlale eines Tonstudios im Gewerbe
vom 20.5.2016 30 € Historischer Preis
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Im Studio sind alle Geräte erhalten , somit ich dort nicht als Mieter mich eintragen muss , sondern nur eine Nutzungspauschale zahlen muss. ... Ich erhielt aber nur eine Email mit einer Dauerrechnung für die Nutzung für meine Unterlagen , alle anderen Papiere sollte ich per Brief erhalten , habe diese aber nie bekommen.
Haftung bei Bodenschaden im gemieteten Raum einfordern
vom 10.2.2013 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Anschließend gab er den Schlüssel dem Kunden und ließ eine Haftunserklärung unterschreiben, der folgenden Satz beinhaltet: "Ich wurde darüber unterrichtet, dass ich nach dem Erhalt der Schlüssel für den Raum und die Schlüssel verantwortlich bin und für jeglichen Schaden im Raum aufkommen muss, den ich oder meine Gäste bei und nach dem Geburtstagsprogramm im Raum verursachen." ... Da es sehr danach aussieht, dass wir hier einen Anwalt einschalten müssen, wäre es sinnvoll Antwort von einem in München niederlassenen Anwalt zu erhalten.
Scheinselbständigkeit nach neuer Regelung (§ 7 Abs. 1 SGB IV)
vom 7.5.2013 49 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Zwischen der Schwager-Firma und meiner Firma besteht ein Vertrag, wonach die Schwager-Firma eine umsatzabhängige Provision von meiner Firma erhält. ... Zusätzlich zur Provision erhält die Schwager-Firma von meiner Firma die Kosten für Büro, Telefon und Arbeitnehmerin mit einem Handlingaufschlag von 5 Prozent erstattet. 5.)
fristlose Kündigung des Vermieters - Stundung offener Zahlungen?
vom 2.2.2008 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Sehr geehrte Damen und Herren, gestern habe ich per Einschreiben die fristlose Kündigung durch die Rechtsanwältin unseres Vermieters erhalten, die mit 28.01.2008 datiert ist, aus folgendem Grund: 3 1/2 Monate Mietschulden in Höhe von 1505€.Namens und in Vollmacht wird die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses nach §543 II Nr.3 wegen Zahlungsverzuges ausgesprochen, mit der Aufforderung die Wohnung zum 14.02.2008 an den Vermieter herauszugeben und mich zuvor zwecks Übergabe mit meinem bekannten Ansprechpartner der Mandantschaft in Verbindung zu setzen. Weiterhin werde ich aufgefordert, die aus der anliegenden Kostennote Kosten in Höhe von ca 230€ zu begleichen, die wegen meines Verzuges zu meinem Lasten gehen.Weiterhin wird mit dem Schreiben einer weiteren Nutzung über dem 14.02.2008 hinaus ausdrücklich widersprochen.Ferner werde ich davon unterrichtet, dass sie bereits Auftrag zur Erhebung der Räumungsklage gegen mich erhalten zu haben, die sie nach Ablauf der Räumungsfrist im Falle der Nichträumung anhängig machen werden..Dies ist das Schreiben derRAin..Am 22.01.2008 habe ich jedoch aber 2Briefe an die Hausverwaltung per Einschreiben zugesendet,die eine ist meine Kündigung des bestehenden Mietverhältnisses fristgerecht zum 30.04.2008 mit der Bitte um Bestätigung meines Schreibens.. 2.Einschreiben war bezogen auf die Mietrückstände, wobei ich die Hausverwaltung inständig gebeten habe, mir die Mietschulden zu stunden und dass ich bis allerspätestens vor dem Auszug noch alles begleichen werde.Da ich seit dem 01.01.08 arbeitslos bin und mein Mann nur 400€ verdient,ist es uns leider momentan nicht möglich die Gesamtforderung sofort zu begleichen.Ich beziehe Arbeitslosengeld1,gestern habe ich eine Überweisung der ARGE in Höhe von 207€bekommen;da ich mich zum 21.01.08 erst angemeldet habe, mein monatliches Leistungsbezug wird ca550€ ab dem nächsten Monat betragen-viel zu wenig um unseren Lebensunterhalt zu sichern,zumal beträgt die Miete 430€ hinzu kommen 33€ für Strom.Was sollen wir jetzt machen, da wir in der kurzen Zeit keine Wohnung finden können und kein Geld haben?!?!
Schönheitsreparaturen bei Auszug erforderlich?
vom 5.12.2016 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Wie viele andere Mieter, so möchte ich gerne wissen, ob ich beim Auszug aufgrund des Mietvertrages zu Schönheitsreparaturen oder Ausgleichszahlungen verpflichtet bin. Basis ist der Mietvertrag einer Wohnungsgesellschaft, der mir damals zur Unterschrift ''''''''vorgelegt'''''''' wurde. ... Es handelt sich um einen vorgegebenen Mietvertrag der Wohnungsgesellschaft, der auch für viele andere Mieter verwendet wurde; es gibt keine individuellen Zusatzvereinbarungen.
Familienkasse Nürnberg macht uns mit unserem Kindergeldantrag verrückt!
vom 23.11.2015 70 € Historischer Preis
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Dies wurde von der dortigen Familienkasse bestätigt) Daraufhin erhalten wir einen weiteren Schreiben mit viel mehr Fragen und Aufforderungen: -Deutsche Meldebescheinigung ab Juli 2013 für Ehemann -Kopien der Mietverträge ab Juli 2013 bis heute und Nachweise!! ... Ob wir bei meinen Eltern kostenlos wohnen und keine Miete zahlen und erst keinen Mietvertrag haben, verändert den Ergebniss nicht.
DBA CH/DE Unterjähriger Wechsel des Arbeitgebers
vom 31.1.2013 85 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
April-Dez: Beschäftigung (Angestellter) bei einer schweizer Firma (diese hat keinerlei Beziehung zum alten AG in DE) Wohnort in CH ab April, Abmeldung in DE für Ende März, mit Familie (Ehefrau, 1 Kleinstkind), komplette Aufgabe des deutschen Wohnsitzes (Mietwohnung - Mietvertrag wird gekündigt) erfolgt gegen Ende Mai. ... Ich erhalte im März eine Auszahlung einer Abfindung vom alten AG für den Stellenverlust, es handelt sich hier eindeutig um eine Abfindung die den Wegfall der Stelle entschädigt, wodurch diese wohl gemäß den letzten Nachträgen zum DBA in DE zu versteuern ist.
Schuldanerkenntnis?
vom 22.9.2010 60 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Zusätzlich besteht eine Schuldverpflichtung aus einem Mietvertrag in Höhe von 800.000€, aufsummiert über die Laufzeit von 10 Jahren, wobei erst seit 2,5 Jahren keine Miete mehr gezahlt wurde. ... Ich habe der Bank ein Vergleichsangebot (Laufzeit 10 Jahre) über 100.000 € + Zinsen gemacht, da ich nicht mehr als 1.000€ monatlich stemmen könnte und gerne die Insolvenz vermeiden würde (Ich bin auch bereit, einen Kredit bei dieser Bank aufzunehmen, so dass sie ebenfalls den Zinsbetrag erhalten, was letztlich einer Summe von ca. 120.000€ entspräche).
Widerspruchsbegründung gegen fristlose Kündigung der Wohnung
vom 26.9.2014 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Guten Abend, ich habe ein anwaltliches Schreiben erhalten, das grob wie folgt aussieht: -- 1. fristlose Kündigung meines unbefristeten Wohnungsmietvertrags (mit Begründung, die voraussichtlich aber erfolglos sein wird) FRIST: Auszug soll spätestens am 15.10.14 erfolgen 2. hilfsweise: ordentliche Kündigung (ebenso wenig erfolgsversprechend), Auszug soll dann spätestens am 31.12.14 erfolgen FRIST: Widerspruch soll ich bis spätestens am 31.10.14 einlegen 3. ganz hilfsweise: Abmahnung -- Meine Frage nun: Wann sollte ich Widerspruch einlegen, wenn ich die Frist längstmöglich ausschöpfen möchte?