Geschäftsübern. Lohnnachz. vom getrennt lebenden Ehemann n.Trennung? Altschulden?
vom 26.4.2015
90 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Mein Anliegen: Mein Mann und ich sind seit 24 Jahren verheiratet, er ist Arbeitnehmer (Vollzeitlohn) und Unternehmer in einer Person, weil wir auch ein Blumengeschäft führen. ... Das Geschäft habe ich also einfach so übernommen, ohne einen Vertrag, es floss kein Geld, kein Kauf, nichts dergleichen.