Guten Tag, es liegt folgender Sachverhalt vor: Von uns wurde ein Vertrag über die Lieferung eines individuell angefertigten Kamin-Bausatzes ohne Montage abgeschlossen. ... Nach fruchtlosem Ablauf der Frist haben wir mit einem weiteren Einschreiben auf Grundlage von <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/VOB-B/13.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 13 VOB/B: Mängelansprüche">§13 Nr. 6 VOB/B</a> erklärt, die Vergütung zu mindern bzw. vom Vertrag zurückzutreten. ... Liegt ein Kaufvertrag vor und wenn ja, ist der Rücktritt vom Vertrag bereits rechtswirksam erklärt worden oder kann der Verkäufer sich immer noch auf seinen Anspruch auf Nacherfüllung berufen?