Verletzung von Urheber-/Markenrechten bei Videotraining?
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Ich möchte Videotrainings herstellen zu diversen Internet-Angeboten (möglich wären Amazon oder eBay oder ähnliches) und auch zu Anwendungsprogrammen (z.b. Windows oder Internet Explorer). Bei solch einem Videotraining wäre ja zwangsläufig die Internetseite bzw. die Programmoberfläche des Anbieters/Herstellers sowie deren Funktionen permanent im Bild.