Die Wohnung war von mir zu möblierten Vermietung auf Zeit vorgesehen. ... Ein solcher wird vom Bauträger rundweg abgelehnt mit dem Hinweis, ich hätte die Wohnung durch Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls in Besitz genommen und zum einen würde ich die Wohnung selbst nutzen, zum anderen hätte ich ausreichend Gelegenheit gehabt, diese in der Zwischenzeit vorübergehend zu vermieten. ... Ab September 2013, d.h. noch vor der Abnahme unter Vorbehalt, habe ich die Wohnung nachweisbar zur Vermietung annonciert und seit dem durchgehend, ein Mieter ließ sich nicht finden, meines Erachtens zwangsläufig, weil niemand eine Wohnung anbietet, auch nicht auf Zeit, wenn ich ihn vorher sagen muss, dass er diese zu einem nicht vorhersagbaren Zeitpunkt und für eine nicht vorhersagbare Zeitdauer aufgrund der Sanierung wieder verlassen muss.