sehr geehrte damen und herren, mein exmann und ich haben vor genau 51/2 jahren eine ehescheidungsvereinbarung getroffen und beim notar zeichnen lassen. in dem vertrag stand, das mein exmann die notarkosten übernehmen muss. (es ging um eine grundstücksüberlassung, ich habe verzichtet). wir sind inzwischen seit 3 jahren geschieden, ich bin in der zeit zweimal umgezogen. nun bekomme ich im januar von besagtem notar eine kostenrechnung was diesen damaligen vertrag betrifft. mein exmann hat wohl nur einen teil bezahlt und angeblich selbst mit gerichtsvollzieher sei nichts auszurichten! ... ich konnte ja nicht ahnen, daß nach so langer zeit noch eine rechnung an mich kommt und ich bin wohl nicht verpflichtet, jedem mit dem ich mal kontakt hatte, meine neue anschrift mitzuteilen. ich habe keinen kontakt zu meinem exmann, weiß aber das er in lohn und brot steht. warum holt sich der notar nicht sein geld bei meinem exmann?